Artenschutz für Tiere & Leder
Zum Schutz gefährdeter Tierarten wurde 1973 in Washington ein Abkommen beschlossen, dass von der Bundesrepublik Deutschland 1976 ratifiziert wurde. Dieses Abkommen wird abgekürzt auch als CITES bezeichnet, d.h., „Convention on international trade in endangered species of world fauna and flora“ – und regelt in drei Klassen den Handel mit exotischen Häuten.
- Klasse A sind Häute von Tieren, die nur gehandelt werden dürfen, wenn die Tiere in Farmen gezüchtet wurden.
- Klasse B sind Häute von Tieren, für die eine Erklärung des Herkunftslandes vorliegt, dass die Art nicht gefährdet ist. Dieser Erklärung kann vom einführenden Land widersprochen und eine Einfuhrgenehmigung verweigert werden.
- Klasse C sind Häute, deren CITES-Bescheinigung auf Antrag eines Landes erstellt wird.
Die Einteilung der Tierarten kann je nach Entwicklung der Gefährdung verändert werden, d.h. der Handel entsprechend erleichtert oder eingeschränkt werden.
Die wichtigsten exotischen Tierarten, aus deren Häuten Taschen hergestellt werden, sind Krokodile, und Strauße. Häute dieser Tiere dürfen nur verarbeitet werden, wenn sie in Farmen gezüchtet werden, die überwiegend in Südostasien und Afrika liegen.
Taschen müssen mit einer Fahne gekennzeichnet werden, die Auskunft über die Herkunft und andere Details gibt. Ohne die Kennzeichnung können Taschen beim grenzüberschreitenden Verkehr vom Zoll beschlagnahmt werden (s. CITES-Artenschutzfahne).
Der besondere Reiz exotischer Leder liegt in ihrer Struktur, die zu einem sehr differenzierten Bild führt. Bei Krokodilleder werden die Hauptteile einer Tasche so geschnitten, dass das Bild des Rückens deutlich zu erkennen ist. Bei Ledern aus Schlangenhäuten werden zwei oder drei Rückenteile aneinandergesetzt. Da diese Art der Verarbeitung sehr aufwendig ist, ergeben sich sehr hohe Preisunterschiede zwischen Taschen aus derart zentrierten Ledern und Artikeln, bei denen dies nicht der Fall ist.
Das Bild exotischer Häute kann heute durch Prägungen oder Drucke sehr gut imitiert werden. Um die Auflagen des Artenschutzes zu umgehen und die aufwendige Verarbeitung zu vermeiden werden daher Umhängetaschen aus Leder oder auch Kunstleder hergestellt, deren Oberfläche entsprechend gestaltet sind.
(Vgl. auch K. Fuchs, M. Fuchs, L. Derichs: „Faszination Leder“, 2. Auflage Frankfurt 2008, S.21ff.)
Artenschutz: Überblick über geschützte Tierarten